Stadtkämmerer / Stadtkämmerin (m/w/d)
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Sachgebiet Referat II Stadtkämmerei |
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Arbeitsumfang
Vollzeit |
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Beginn/Ende ab sofort |
Bobingen ist eine Stadt mit ca. 18.300 Einwohnern, in der es sich gut leben und arbeiten lässt. Die Stadt liegt etwa 13 Kilometer südlich von Augsburg an den Flüssen Wertach und Singold und grenzt an den Naturpark Augsburg – Westliche Wälder.
Sie gliedert sich in die Stadt selbst und die Stadtteile Straßberg, Reinhartshausen, Waldberg und Kreuzanger sowie den Ortsteilen Bobingen Siedlung und Burgwalden.
Im Jahr 1953 wurde der Ort zum Markt erhoben.
Seit der Stadterhebung im Jahre 1969 besteht eine offizielle Städtepartnerschaft mit der nordfranzösischen Stadt Aniche.
- Gesamtverantwortung für die Finanzverwaltung mit fünf untergeordneten Sachgebieten
- Erstellung, Abwicklung und Überwachung der Haushalts- und Finanzplanung
- Entwicklung von Grundsatzfragen sowie Strategien zur Finanz- und Haushaltspolitik
- Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes
- Weiterentwicklung des kommunalen Finanzwesens entsprechend den betriebswirtschaftlichen Anforderungen
- Kredit- und Vermögensverwaltung sowie Beteiligungsmanagement
- Steuerung des Förder-, Zuschuss- und Zuwendungswesen
- Durchführung der Kassenaufsicht
- Vollzug des Krankenhaus-Vertrages mit dem Landkreis Augsburg, der Stadt Schwabmünchen und dem gKU
- Mitwirkung in der Leitung der Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft (GWB)
- Mitwirkung in der Leitung der EVB Netze GmbH & Co. KG
- Fachliche Beratung der Behördenleitung in sämtlichen Haushalts - und Finanzfragen
- Erstellung von Sitzungsvorlagen und Teilnahme an Sitzungen
- Besoldung nach den beamtenrechtlichen Vorschriften bzw. tarifkonforme Vergütung nach dem TVöD entsprechend der persönlichen Voraussetzungen, bisherigen Tätigkeit und Berufserfahrung bis Besoldungsgruppe A 14 bzw.
Entgeltgruppe 14 TVöD
- ein sehr vielseitiges, verantwortungsvolles und interessantes Aufgabengebiet in leitender Funktion
- eine betriebliche, rein arbeitgeberfinanzierte, Alterszusatzversorgung und sonstige Leistungen des öffentlichen Dienstes (z.B. Jahressonderzahlung), vermögenswirksamen Leistungen
- Urlaub in Höhe von 30 Tagen pro vollem Kalenderjahr und einer 5 Tage Woche sowie 24. und 31.12. und Faschingsdienstag zusätzlich frei
- flexible Arbeitszeitregelung im Sinne einer Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege sowie regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten
- die Möglichkeit des mobilen Arbeitens
- Benefits im Rahmen von Gesundheit und Mitarbeitervergünstigungen
- Fahrradleasing für Beschäftigte
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